Zur heute veröffentlichten Begründung des Beschlusses des OVG Schleswig in Sachen des Polizeigewerkschafters N. erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Lukas Kilian:
„Die Entscheidung war bekannt, aber die Begründung hat es in sich. Das OVG bestätigt nicht nur den hinreichenden Tatverdacht gegen N., sondern geht auch auf die Tatvorwürfe ein. Das Verfahren hat damit erheblich an Brisanz gewonnen.“
So lasse sich aus der Urteilsbegründung erkennen, dass mit den weitergegebenen Dienstgeheimnissen offenbar die Gefährdung dritter Personen „zumindest billigend in Kauf genommen“ worden sei. Selbst die Befürchtung eines möglichen erweiterten Suizids habe N. nicht von der Weitergabe von sensiblen Informationen abgehalten.
Ein weiterer Tatkomplex der Urteilsbegründung geht auch auf die Weitergabe von vertraulichen Informationen ein, die N. im Zuge seiner Stellung als hochrangiges Gewerkschaftsmitglied erhielt. „Damit hätte N. das Vertrauen seiner Gewerkschaftsmitglieder massiv missbraucht“, so Kilian.
„SPD-Fraktionschef Dr. Stegner gerierte sich bislang als N.s Pflichtverteidiger ohne juristisches Staatsexamen. Nach dem Urteil sollte nun auch ihm klar sein, mit wem er und sein Umfeld sich gemein machen.“
Schon bei der Durchsuchung bei Herrn N. habe sich Dr. Stegner lautstark eingeschaltet und sei dem Beschuldigten beigesprungen. Fortlaufend fabuliere der Politikwissenschaftler seitdem, dass es sich um „verfassungswidrigen Beifang“ handele.
Hierzu führt das OVG in gebotener Klarheit folgendes aus: Es handelt sich jedoch bei den aufgrund dieser Daten gewonnenen weiteren Erkenntnisse um Zufallsfunde, die nach § 108 StPO verwertbar sind. Anhaltspunkte für ein grundrechtlich gebotenes Beweisverwertungsverbot aufgrund eines schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstoßes, in dem die Beschränkung auf den Ermittlungszweck der Datenträgerbeschlagnahme planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen wurden, sind nicht ersichtlich.
Neuerdings scheine Dr. Stegner selbst die Distanz zu N. zu suchen. So habe er am 27.08.2020 getwittert: „Habe mit N. nix zu tun“ und „Beifang aus Verfahren zu nutzen, um unbescholtene integre Leute zu diskreditieren, bleibt schäbig“.
„Herr Dr. Stegner sollte das Dunkelfeld zwischen ihm, seinem Umfeld und N. schnell ausleuchten. Wer dermaßen Partei für einen Beschuldigten ergreift, sollte erklären wieso. Die Taten, die hier im Raum stehen, sind geeignet, das Vertrauen der Allgemeinheit in das Berufsbeamtentum zu erschüttern. Die Fakten gehören auf den Tisch“, forderte Kilian abschließend.
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